Datenschutz ist insbesondere in der Europäischen Union und in Deutschland ein weit verbreitetes und allgegenwärtiges Thema. Im Wesentlichen zielt Datenschutz darauf ab, personenbezogene Daten zu schützen, jedoch treten immer wieder neue Themen auf, die Probleme mit sich bringen können.
Im Jahr 2022 kam es in Deutschland und Österreich zu einer Abmahnwelle, bei der zahlreiche Webseitenbetreiber Zahlungsaufforderungen in geringer Höhe erhielten. Der Grund hierfür lag in der Verwendung von Google Fonts. Google Fonts ist ein von Google bereitgestelltes Verzeichnis mit über 1400 Schriftarten. Es bietet Nutzern die Möglichkeit, Schriftarten zu verwenden, ohne sie zuvor auf den eigenen Server hochladen zu müssen. Dieser Dienst ist für Nutzer vollständig kostenlos und daher sehr beliebt.
Was war der genaue Grund?
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es gemäß einer Entscheidung des Münchner Landgerichts Anfang 2022 nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Daten von Servern in den USA zu übertragen. Sollte eine solche Übertragung ohne vorherige Einwilligung des Nutzers erfolgen, stellt dies gemäß § 823 Abs. 1 BGB eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die unmittelbare Übermittlung der IP-Adresse aus Deutschland in die USA bei der Verwendung von Google Fonts stellt hierbei ein besonderes Problem dar, da es sich bei den IP-Adressen um private Informationen handelt, die vom Datenschutz geschützt werden sollen.
Neben Google Fonts sind auch andere Dienste wie Captcha, Hosting, Google Tagmanager und Content Delivery Networks von diesem Problem betroffen oder könnten es in Zukunft sein. Um diese Dienste dennoch nutzen zu können, ist es wichtig, eine Zustimmung des Nutzers über einen Cookie-Banner einzuholen. Für weniger erfahrene Webseitenbetreiber kann dies am Anfang eine besondere Herausforderung darstellen.
Und wie ist die aktuelle Lage?
Derzeitig hat die Abmahnwelle nachgelassen. In Deutschland und Österreich haben Anwälte mithilfe von riesigen Datensätzen Tausende von Webseiten gefunden, kontaktiert und zu einer Zahlung von knapp 200 Euro aufgefordert. Ein Großteil der Webseiten Betreiber zahlte den Betrag aus Angst vor weiteren Rechnungen aus, einige jedoch erstellten Strafanzeige. Gegen die Abmahnwelle gehen mittlerweile Anwälte, Wirtschaftsverbände und Verbraucherschutzorganisationen vor. Für Sie bedeutet das, dass Sie das Geld keinesfalls bezahlen sollten. Trotzdem ist es für Betreiber von Webseiten wichtig, von Besuchern eine Zustimmung über z.B. ein Cookie-Banner einzuholen oder auf die Verwendung von Diensten dieser Art zu verzichten.
Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beseitigung des Problems und Einrichtung eines solchen Cookie-Banners. Unser Team hat sich ausgiebig mit dieser Thematik beschäftigt und weiß genau, was zu tun ist, um vollständig abgesichert zu sein und bleiben. Kontaktieren Sie uns gerne auch bei weiteren Fragen.